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Gast

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BeitragDatum: 05.12.2008 13:07    Titel: Akt bei Minderjährigen ohne Veröffentlichung ... Antworten mit Zitat

Hallo

eine 17-jährige möchte, dass ich Aktaufnahmen von ihr mache, die sie dann ihrem Freund zu Weihnachten schenken möchte.
Die Fotos sollen also nicht veröffentlicht werden.

Genügt es, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, dass die eine schriftliche Genehmigung der Eltern mitbringt, auf der bestätigt wird, dass sie das darf?

LG
Geraldine
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thomas.kuntze



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BeitragDatum: 05.12.2008 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Geraldine,


ich habe in vergleichbarem Fall vereinbart, daß die 17jährige von einem Erziehungsberechtigten angeliefert wurde, dem ich die beim Fotografieren entstehenden Rechte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild) und deren Folgen erklärt habe.
Einen für Minderjährige entsprechend modifizierten Vertrag haben ich, die Delinquentin und deren Erziehungsberechtigter live unterschrieben (stellt Fälschungssicherheit sicher), zusätzlich bestand ich auf der (schon ausgestellten) Unterschrift des nicht anwesenden Elternteils (wichtig z.B. hinsichtlich Irritationen bei getrennten Eltern, die sich evtl. nicht richtig grün sind).
Nach den Fotoarbeiten wurde die junge Frau wieder abgeholt.

Wichtig erscheint mir die unbedingt klare Darstellung des Gegenstandes und deren Einordnung, z.B. in etwa so: Vom Aktmodell werden Fotografien des teilweise unbekleideten Körpers angefertigt, die ästhetischen, keinesfalls pornografischen Charakter aufweisen. Eine offene und explizite Darstellung der unbekleideten Schamgegend erfolgt nicht.
Ebenfalls wichtig erachte ich einen Passus in folgender oder ähnlicher Form: Das Modell ist aufgrund ihres Alters von ... eingeschränkt geschäftsfähig. Die Aufnahmen erfolgen deshalb mit vollem Einverständnis sowohl des Aktmodells (Name) als auch beider Elternteile.

Mein letzter "Auftrag" in dieser Richtung liegt ziemlich genau ein Jahr zurück. Was würde ich heute anders machen? Ohne daß ich damals diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hätte: auf jeden Fall würde ich mindestens eine weitere anwesende Person für erforderlich halten. Das mag bei Dir wegen Gleichgeschlechtlichkeit nicht erforderlich sein.


Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung.


Viele Grüße und viel Erfolg,
Thomas
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fred-art



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BeitragDatum: 05.12.2008 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich seh das genauso wie Thomas.
Ein Vorgespräch mit mind. einem Elternteil dabei und die Unterschrift von beiden auf dem Vertrag.
Gerade wenn sie die Bilder ihrem Freund schenkt, dann kommt da ja noch eine Person mehr ins Spiel. Wer weiß denn, was der mit den Bildern macht.
Da möchte ich lieber auf der sicheren Seite sein.

Fred

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annomart

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BeitragDatum: 05.12.2008 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, da liegt ein kleines Missverständnis vor.

Da keine Veröffentlichung geplant ist und Du dem Model die Bilder mitgibst (und Deinen Speicher löschst) ist keine Rechteübertragung notwendig. Die Rechte sind und bleiben beim Model. Was sie damit (und den Bildern) macht ist zunächst ihr Problem, als 17-jährige kann sie wohl auch über entsprechend viel Taschengeld verfügen, um Dein Honorar zu bezahlen. Ob Dich das vor Ärger schützt ist aber nicht sicher.

Die Unterschrift der Eltern zu verlangen wäre ein weiterer Schritt um Dich abzusichern. Allerdings bräuchtest Du noch einen Nachweis, dass sie echt sind. Und ob die das unterschreiben??

Das von Thomas vorgeschlagene Vorgehen ist die sicherste Methode, die kann man auch anwenden, wenn eine Veröffentlichung (Rechteübertragung) stattfinden soll.

In anderen Communities (FC) findest Du dazu ellenlange Freds mit der selben Aussage.

Viele Grüße
Martin
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BeitragDatum: 05.12.2008 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich? Lehne ab! Du machst auch sonst sehr viel Akt, Erotik etc. Lasse Dich nicht auf so einen Auftrag ein, das geht nur nach hinten los. Mal ganz abgesehen von der heutigen Zeit, wo so etwas nicht gerade angesagt ist und man schneller einen Stempel wech hat bevor man: aber - sagen kann.
Ist der freund schon 18? Was machst Du wenn der die Fotos irgendwann einmal veröffentlicht? Willst Du dann bei ner 17-Jährigen, vor Gericht auf Dein Recht pochen Big Grin
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Polarlicht

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BeitragDatum: 05.12.2008 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die rechtliche Lage nicht genau.
Aber so was kann heftig Ärger geben.

Eine kanpp 17 jährige Dame wollte mit ihrer Mutter
für ein Fashion- udn Portraitshooting kommen.
War alles bereit - da kriegte ich einen Brief von einem Anwalt.
Der Vater des Mädchens war dagegen.

Ich habe das Spiel nicht ausgereizt - das Shooting abgesagt -
und verzichte in Zukunft auf unter 18 jährige Models.
Nicht dass ich Angst vor einem Prozess hätte.
Ich bin genug oft vor Gericht. Darum weiss ich,
wieviel Zeit da verblödet werden kann -
und wieviel das kosten kann.

Heiner

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Gast

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BeitragDatum: 05.12.2008 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

und danke euch für die Aussagen.

Ein paar Fragen hätte ich noch, da ich nicht aus allen Beiträgen schlau geworden bin: ist das Fotografieren der jungen Frau im (Teil-)Akt-Bereich alleine schon rechtlich ein Problem? Denn wenn u.U. nein ... inwiefern soll es mich rechtlich betreffen, was sie dann mit den Fotos macht oder wenn sie sich nicht an den Vertrag hält bzw. ihr Freund?

@Zappu: ich verstehe die Argumentation nicht ...' ich fotografiere sonst sehr viel Akt, deswegen soll ich ablehnen' .. hä? Smile Hilf mir doch auf die Sprünge. Es geht hier nicht darum, dass ich meine Galerie erweitern möchte o.Ä., sondern, dass sie die Bilder haben will.

@Fred und Thomas: Ein Gespräch zumindest mit der Mutter ist auf jeden Fall geplant, ob es rechtlich notwendig ist, ist eine andere Frage, aber es verhindert ungewollte Überraschungen.

LG
Geraldine
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annomart

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BeitragDatum: 05.12.2008 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Du mußt zumindest damit rechnen, dass Du mit Anwaltsschreiben, aufgebrachten Eltern (in so einem Moment greifen sie den/die Fotografen/in an, nicht die Tochter...) oder sogar einer Klage konfrontiert wirst. Das Jugendschutzgesetz, der Jugendmedienstaatsvertrag und der § 182 des Strafgesetzbuches (jeweis neueste Fassung da im Okt. bzw. Nov. 08 geändert) machen über das Fotografieren von Minderjährigen keine Aussage, so dass ein Ausgang letztlich nur durch ein Musterverfahren geklärt werden kann. Explizit verboten scheint es aber nicht zu sein.

Letztlich kann Dich da aber nur ein Anwalt einigermaßen zuverlässig beraten.

Gruß Martin
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Frank-HH





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BeitragDatum: 06.12.2008 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Thema ist uralt und wurde bereits mehrfach diskutiert. Sorry, aber der Hinweis auf § 182 StGB -gleich welcher Fassung- ist vollkommen unerheblich, den der zielt auf den sexuellen Mißbrauch ab. Lies den Text. Es geht immer um sexuelle Handlungen. Aktaufnahmen fallen NICHT darunter, weil keine sexuelle Handlung. Auch sexy Posen sind ausdrücklich NICHT gemeint. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 – 4 StR 570/05 – LG Hagen

Letztlich sind Aktaufnahmen bei einer 17jährigen rechtlich unproblematisch.
Macht ja auch Sinn...sonst müsste jeder 19jährige mit einem Verfahren rechnen, wenn er mit seinem Handy ein Oben Ohne Foto seiner 17 jährigen Freundin macht. Die sexuelle Selbstbestimmung beginnt mit Vollendung des 14ten Lebensjahres (§ 176 StGB)

Fazit ist: Rechtlich ist das kein Problem; auch ohne Einverständnis der Eltern.

Bei Veträgen (also Pay in jede Richtung) schon eher, weil nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Um aber vom Ruf sauber zu bleiben (die knipst nackte Kinder) sollte immer das Einverständnis der Eltern vorliegen.

Gruß, Frank

P.S. Bei fineart gab es auch eine solche Diskussion. Da habe ich etwas ausführlicher geschrieben (und andere auch). Guckst Du hier:
http://www.fineart-forum.de/phpbb/viewtopic.php?t=1555&highlight=

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FloWmotion



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BeitragDatum: 06.12.2008 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ist der freund schon 18? Was machst Du wenn der die Fotos irgendwann einmal veröffentlicht? Willst Du dann bei ner 17-Jährigen, vor Gericht auf Dein Recht pochen Big Grin
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nonsense

das geht geraldine ja nichts an !

Die Frage ist imho generell, ob eine 17 jährige Aktfotos für den Freund machen sollte.
Ich bin da Moralapostel und sage - unter 18 geht nüscht

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fred-art



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BeitragDatum: 06.12.2008 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

gestiefeltekatze hat Folgendes geschrieben:
ist das Fotografieren der jungen Frau im (Teil-)Akt-Bereich alleine schon rechtlich ein Problem?


Das Fotografieren ist mit Sicherheit noch kein Problem - sonst dürfte ja auch kein Fotograf das klassische Babyfoto auf dem Eisbärenfell machen.
Was eher ein Problem nach sich ziehen kann ist, dass das Mädchen bis sie 18 ist, durch ihre Eltern, bzw. durch ihren Vormund vertreten wird. Und wenn die nicht einverstanden sind, dann hast Du ein Problem.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich glaube mal nicht, dass Du Dich da aus der Affäre ziehen kannst, indem Du die Bilder nicht selber verwendest und vom eigenen Speicher löschst. Denn der Urheber bleibst Du trotzdem.
Alleine schon die Absprache, dass sie Bilder haben mag und Du diese machst, gilt schon als Vertrag, auch wenn die Details eines mündlichen Vertrages hinterher nicht mehr wirklich nachgewiesen werden können.
Fakt ist, dass sie anfragt und Du zustimmst.
Da die Eltern sie vertreten können sie diesen Vertrag anfechten, weil ihr Sprößling mit 17 ja noch nicht voll gechäftsfähig ist.
Das wäre eben für mich der Grund, weshalb ich im vorne herein mind. einen Elternteil dabei haben mag und die Unterschrift von beiden auf dem Vertrag haben möchte.
Da ich die Rechtssprechung nicht wirklich kenne, geh ich lieber auf Nummer sicher.

In der Auslegung der Paragraphen sind Ma und Tom Rohwrer auf jeden Fall die besseren Ansprechpartner.

Fred

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Frank-HH





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BeitragDatum: 07.12.2008 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Um einmal auf Geraldines Grundfrage zurück zu kommen:

Ja, Du darfst diese Aufnahmen auch ohne Genehmigung der Eltern machen.

Ja, wenn sie dafür Geld bezahlt, ist auch das in Ordnung. Dafür gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen ( § 110 BGB). Demnach können 7jährige rechtsgültige Verträge abschließen!!

Im Ergebnis spielt es keine Rolle, ob sie Dir z.B. 50 € für Bewerbungsfotos zahlt oder für Aktaufnahmen.

17jährige sind zwar eingeschränkt geschäftsfähig, aber nicht entmündigt. In einem gewissen Rahmen sind auch solche Verträge rechtsgültig. Sonst dürfte sie sich ja nie etwas kaufen (auch das ist ein Vertrag). Die Rechtsprechung geht davon aus, dass je älter die Jugendlichen sind, umso weiter geht auch auch die Geschäftsfähigkeit. Mit anderen Worten.. eine 17jährige weiß durchaus was sie tut, wenn sie zu einem Fotografen geht. Juristen sprechen da gern von geistiger Reife.

Bei einer Veröffentlichung wären wieder die Eltern gefragt, aber das steht ja nicht zur Diskussion.

Rechtlich also ohne jedes Problem. Aber unwissende Eltern können Dir den Ruf versauen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Nicht alles, was man rechtlich darf, wird auch gesellschaftlich aktzeptiert.

Gruß, Frank

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Madmax

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BeitragDatum: 07.12.2008 10:08    Titel: Re: Akt bei Minderjährigen ohne Veröffentlichung ... Antworten mit Zitat

gestiefeltekatze hat Folgendes geschrieben:
Genügt es, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, dass die eine schriftliche Genehmigung der Eltern mitbringt, auf der bestätigt wird, dass sie das darf?


Wenn das Model keine offenkundig unnatürlichen Posen einnimmt, die Geschlechtsmerkmale nicht primär im Fokus des Bildes stehen, der Betrachter durch Gesten und Mimik sexuell nicht stimuliert werden soll, das mitabgelichtete Umfeld des Models keine Fragwürdigkeiten mit sich bringt, beide Elternteile und das Model schriftlich zustimmen, gibt es aus strafrechtlicher Sicht kein Problem. Dann nämlich kannst Du jeden Menschen jeden Alters nackt fotografieren.

Ich wäre allerings gespannt auf die Umsetzung eines solch emotional geladenen Bildes, auf dem ein Model seinem Liebling eine nackte Erinnerung schenken will. Denn das geht doch meistens einher mit kribbelnder Erotik (wozu sonst nackt) als eine Art Liebesgruß... oder ähnliches.

Dass ich dir empfehlen würde, die Finger davon zu lassen, ggf. sexy-fashion anzubieten, habe ich dir ja bereits via PN geschrieben.

Dass das Bild nicht veröffentlicht werden soll, ist ohne Belang. Erstens steht es außerhalb deines möglichen Wirkens, denn lass den lieben Freund nur zum verlassenen, frustrierten Ex werden, der seine Verflossenene mit der Veröffentlichung schädigen will, zweitens kommt es darauf auch gar nicht an. Denn ein möglich strafrechtlicher Fakt würde bereits entstehen, wenn Du den Auslöser betätigst.
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Polarlicht

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BeitragDatum: 07.12.2008 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuchs noch einmal:

Es geht hier einmal mehr um die Diskrepanz zwischen

Recht haben und Recht bekommen

Es kann bei speziellen Verhältnissen nicht mal genügen, mit
einem Elternteil eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.
So zum Beispiel bei einer geschiedener Ehe und gemeinsamen
Sorgerecht.

Mindestens in der Schweiz wäre ein Aktfototreffen mit einer
17 jährigen Dame kein Problem. Was nicht heisst, dass man sich heftig
Ärger einhandeln kann. Vielleicht hast Du als Frau einige Vorteile.

Ich schreibe mal den TokTok Disclaimer
Das ist keine Rechtsberatung sondern Beschrieb eigener Erlebnisse

Heiner

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Madmax

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BeitragDatum: 07.12.2008 10:53    Titel: Re: Akt bei Minderjährigen ohne Veröffentlichung ... Antworten mit Zitat

Madmax hat Folgendes geschrieben:
(...) beide Elternteile und das Model (...)


Die Beschreibung 'Elternteil' ist auch bei mir ziemlich ungenau. Deshalb noch mal korrekt lautend: alle zur Sorge des Minderjährigen Berechtigten müssen zustimmen. Es soll ja vorkommen, dass auch irgendein Jugendamt oder ähnlich Bevollmächtige das Mitsorgerecht innehaben.

Bei der Gelegenheit:
Erheblich ist das, was die Bilder zeigen, nicht das, was in irgendeinem Vertrag steht. Die hier angesprochene Wichtigkeit eines derartigen Vertrages ist tatsächlich in keiner Weise vorhanden. Er bleibt vielmehr dafür sinnvoll, das Recht am Bild und ggf. finanzielle Folgen zu regeln.

Gleiches gilt für diesen schönen und genauso nutzlosen Disclaimer, aber er bringt zumindest mir immer wieder ein Lächeln ins Gesicht.
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