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Hendrik-Gustafsson



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BeitragDatum: 30.10.2009 01:07    Titel: Re: Szandarts... Antworten mit Zitat

Spiderwitch hat Folgendes geschrieben:
Wunderbar, jetzt sieht es mal jemand wie es ist... man kann den Standarts des TO folgen oder nicht.

Genauso sehe ich das auch, denn es sind subjektive Standarts, nicht objektive Standarts. Insgesamt wurde das so hingestellt, als wären diese Standarts objektiv und einzuhalten, ansonsten wäre man ein Pseudoknipser.

Mit der Bezeichnung "subjektive Standarts" bin ich auch einverstanden, Danke Hendrik Thumps up


Nein nicht das ist es, sondern man muss die Bedingungen stets dem Shooting, der Location, und dem Model anpassen. Bei einem Outdoor Shooting kann man zum Beispiel keine Dusche anbieten.
Diese Standarts sind jedoch sehr hilfreich da sie eine Art Richtschnur sind an der man sich orientieren kann.

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mikelino





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BeitragDatum: 30.10.2009 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde ja, diese "Standarts des TO" sind ausschließlich auf sog. Hobbyfotografen gemünzt.

Mache ich professionelle Bilder, um Geld damit zu verdienen, gibt es schlicht gesetzliche Standarts. Fotografiere ich aus einer meiner Launen heraus, setze ich die Standarts fest! Ich will die Bilder, und mache die Bilder, und zwar so, wie ich sie brauche. Um dabei erfolgreich zu sein, muss ich mich schlicht benehmen, und zwar so, dass das dabei herauskommt, was ich suche.

Arbeite ich an großen Sets für Produktionen, sind die Regeln eh klar. Mache ich da Fehler, wie in den "Standarts" beschrieben, werde ich wohl nicht mehr so viele große Sets erleben. Da geht es um Geld und Zeit ;)
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Spiff
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BeitragDatum: 30.10.2009 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Ich denke, das die Betitelung mit "Standards" ist verkehrt. Prinzipiell ist's gut, dass jemand mal solche Dinge zusammenschreibt - vielleicht überdenkt der eine oder andere seine Vorgehensweisen und unterm Strich kommts den Models zu Gute.

Wie ein Fotograf seinen "Umgangston" gestaltet (verallgemeinert gesprochen) muss sowieso jeder selber rausfinden.

lg,
Andreas.

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(Ich möchte nicht, dass meine Bilder bearbeitet werden.)
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Hendrik-Gustafsson



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BeitragDatum: 30.10.2009 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Spiff hat Folgendes geschrieben:
Hi!

Ich denke, das die Betitelung mit "Standards" ist verkehrt.

Hallo Andreas,
in diesem Punkt bin ich mit Dir einig, ich würde es auch eher Verhaltenskodex nennen.

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BeitragDatum: 30.10.2009 12:10    Titel: Handwerkskammer?????? Antworten mit Zitat

Zitat 'Spiderwich':
...Also wenn jemand Fotos im Auftrag erstellen will (z.B. Personen und Sachfotografie fallen darunter) muss die Person sich zuerst bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Das wäre dann der Beruf des Fotografen.
Somit würde jeder der TFP anbietet und ein Honorar (oder wie auch immer es genannt wird) verlangt einen Eintrag in der Handwerksrolle benötigen....


Anmeldung bei der Handwerkskammer nötig für Personen- und Sachfotografie per Auftrag/Rechnung?... ist schon lange nach aktueller Rechtslage mittlerweile fast jedem erlaubt. Für die Eigenwerbung existieren noch ein paar ganz wenige Einschränkungen.
Freiberuflich braucht man dies sogar nur dem Finanzamt in der EKSt. ordentlich anzugeben. Mittlerweile wird Fotograf gleichgleichgesetzt mit dem ehemaligen 'Fotodesigner'.
Hat man eine Lehre als Fotograf absolviert, was kaum einer der sogar weltbesten Fotografen je hatte, kann man sich natürlich in die Handwerksrolle eintragen lassen... kaum einer der echten Fotgrafen von Rang und Namen hat dies jedoch gemacht, je gebaucht noch nötig. All dies ist mittlerweile legal. Standesdünkel ist abgeschafft. Nicht zu jedermanns Freude.
Es ist außerdem Fotstudios, Werbe- und Casting-Agenturen, Scouts etc. absolut erlaubt auf Rechnung Fotos zu machen. Und diese melden sich ggf. dann an beim Gewerbeamt, der IHK...
LG
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Spiderwitch





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BeitragDatum: 31.10.2009 02:04    Titel: Fotograf... Antworten mit Zitat

Fotograf wird keineswegs gleichgesetzt mit Fotodesigner, Fotograf ist immer noch ein Handwerk, es wird niemand etwas einwenden wenn sich jemand sagt ich bin ein Fotograf, schon aber wenn er Auftragsarbeiten durchführt.

Sicher, Fotograf ist kein geschützter Beruf mehr, jeder (jeder) kann sich jetzt Fotograf nennen und auf Auftrag arbeiten. Dazu braucht es weder eine Lehre oder sonstwas, aber...
Zitat:
Seit der Reform des Handwerksrechts, sind nur mehr einige wenige Handwerke übriggeblieben, die nur mit Meisterprüfung ausgeübt werden dürfen. Das Fotografenhandwerk ist nicht dabei. Das bedeutet für alle Fotografen in Zukunft: Dem Schritt in die Selbständigkeit steht nichts mehr im Wege. Jedenfalls nicht die Handwerksordnung.

So wurde durch die Reform nicht die Unterteilung der Fotografen in Bildjournalisten und Fotodesigner und handwerklich arbeitende Fotografen abgeschafft.

Während Bildjournalisten und Fotodesigner, die als Künstler anerkannt sind, nur den ermäßigten MWSt-Satz berechnen und keine Gewerbesteuer und Beiträge zur Handwerkskammer abführen müssen, müssen handwerklich arbeitende Fotografen ihre Leistungen mit dem vollen MWSt-Satz berechnen, Gewerbesteuer zahlen und Beiträge an die Handwerkskammer abführen.

Ein Fotograf, der nicht als Bildjournalist arbeitet oder als Künstler anerkannt ist, ist weiterhin verpflichtet, sich bei der zuständigen Handwerkskammer anzumelden, Gewerbesteuer und Kammerbeiträge zu zahlen.

Das gilt immer dann wenn der Fotograf auf Auftrag arbeitet, das heißt wenn er Geld von einem Kunden nimmt und der Kunde dann Fotos dafür erhält.

Bei den Handwerkskammern werden die Fotografen dann unterteilt in solche mit Meisterprüfung und solche ohne.

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BeitragDatum: 31.10.2009 02:30    Titel: Handwerkskammer u.ä. Antworten mit Zitat

.... Handwerkskammer u.ä. ist also Nonsens.
Der ursprüngliche Beruf ist nicht mehr als solcher offiziell anerkannt.

Was soll es auch? Sogar die Paparazzi nagen nun am Hungertuch, weil heutzutage jeder Normalbürger sofort ein Bild mit seinem Handy Fotos knallen kann, die zuvor dem Paparzzies 100te von Euros eingebracht hätten...
Heutzutage bekommen die Bildredaktionen zig Bilder, ob nun die Paris ohne Slip aus einem Auto steigt.... für einen Appel und nen Ei.

Das Fotografentum ist absurd geworden.Jedweder hat ne Kamera, oder sein Handy,und knallt Bilder, auf die sich die Nachrichtenagenturen stützen mit nem winzigen Anerkennungshonorar gleich nix. Davon kann niemand mehr leben. Nicht mal mehr das Großteil der Paparzzies.

Künstlerische Fotos von engagierten Fotografen besorgen sich die Schulhofgirls mittlerweile per TFP, halten sogar manchmal Akt für das normalste der Welt...

Es ist Inflation geworden! Super tolle Girlies an jeder Ecke - jede träumt vom Modeln quer über die Ozeane.
In den Schubladen von Pseudofotografen lagern Kameras von den Profis träumen.... die fotografieren gerade mal mit der Automatikfunktion... wollen einfach mal Regie führen, hübsches junges Fleisch, wenn’s geht nackt, dirigieren....

Mich kotzt es an! Aber so ist es nun mal. Man muß sich drauf einstellen. Alte Regeln - vorbei.

Ich erlebte ordentlichen Journalismus,erlebte Reportagen schlimmster Art, sah Tote, sah Gebärende.
Ich liebe die reine Ästhetik - und gerne streite ich mich mit Moralaposteln, die der Meinung sind, das der Schlitz, gar die kleinen Schamlippen „moralisch“ nicht in Bilder vor andere Augen gehören.

Die Natur har dies geschaffen. Sind wir befugt dies auszublenden, das, was es gibt, weg zu tilgen im Bild?

Ich berufe mich weiter auf mein Gefühl für Ästhetik - Billigporno ist mir, und war es schon immer, ein Graus - aber Mädels, Frauen,die sich weiblich, auch deutlich, zeigen - es gebührt deren zur Ehre, wenn man es auch so ins Bild zu bringen vermag.
LG
Uralter Aktfotograf
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Hendrik-Gustafsson



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BeitragDatum: 31.10.2009 06:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht soll hier nicht um den Status der Fotografen Berufes gehen, sondern um klare Regeln beim Shooting. Das Thema auf das hier ausgewichen wird, sollte vielleicht an anderer Stelle diskutiert werden; vielleicht mal Button neues Thema verwenden. Wink


Zum Thema kann ich nur so viel sagen, dass das von Lutz definierte Regelwerk 13. Punkte enthält die auch ich nicht alle unterstütze.
So geben mir die Punkte 4,6,13 .
Der Punkt 6 ist Teil der vertraglichen Vereinbarungen und hat in diesem Regelwerk nichts verloren.
Ich brauche kein Regelwerk, für Regeln die durch andere Regelwerke abgedeckt sind zu erstellen. Also sollte man alles heraus streichen das nicht hier hinein gehört.
Der Punkt 4. befremdet mich insofern, das Kosmetikas nicht zu den Dingen die ein Fotograf haben muss, dies gehört ins Aufgabenfeld des Visagisten; sofern vorhanden. Ansonsten genügt etwas Teintpuder und ein Puderpinsel oder Puderquaste , um Glanzlichter zu verhindern. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, beim Kauf solcher Utensilien sollte man sich von einem Visagisten beraten lassen, allergische Reaktionen können ein solches Shooting schnell zum Höllentrip machen.
Ein Ladyshaver hat nichts auf dem Set verloren, den vor dem Shooting ist zu spät für eine etwaige Haarentfernung .
Zudem wer hat eine Frau schon ohne Utensilien des täglichen Bedarfs aus dem Haus gehen sehen? Also fällt auch ein grosser Teil dieses 4.Punktes schon mal weg. Bademantel, kann man machen, doch auch hier gibt es unterschiedliche Lösungsansätze.
Grundsätzlich gilt mehr Regeln machen ein Regelwerk nicht besser man könnte einige davon streichen.

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BeitragDatum: 31.10.2009 07:15    Titel: Wie wahr... Antworten mit Zitat

...Regeln?
Es gibt keine Regeln, die nicht dem normalen Umgang für ein Shooting entsprechen. Die entsprechende Erfahrung erfährt man schon beim ersten Telefonat. Sollte es eine Newcomerin sein, so wird sie selbst schon das allermöglichste tun, dass das Shooting klappt. Also Körperpflege incl. Enthaarung zuvor. Als Fotograf hat man erfahrungsgemäß das Notequipment sowie so. Sogar Tampons, Enthaarungscreme etc. im Equipment - muss es eigentlich nie nutzen. Die Mädels sind ja allermeist nicht blöd.
Schminke hat man auch da - jedenfalls Rouge, Pinsel, Kajalstift..., Lipsticks à la Monroe, Gloss, Eyeshadows... - aber all das kommt seltenst zum Einsatz. Die Models sind schließlich keine Milcheimertragenden Birkenstöcklerinnen, haben selbst Ahnung für ihr Styling. Oder?
Und soll wg. der Enthaarung doch rötliche Pusteln entstanden sein - wozu hat man Photoshop.

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BeitragDatum: 31.10.2009 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hendrik-Gustafsson hat Folgendes geschrieben:
Es geht soll hier nicht um den Status der Fotografen Berufes gehen, sondern um klare Regeln beim Shooting. Das Thema auf das hier ausgewichen wird, sollte vielleicht an anderer Stelle diskutiert werden; vielleicht mal Button neues Thema verwenden. Wink

Zum Thema kann ich nur so viel sagen, dass das von Lutz definierte Regelwerk 13. Punkte enthält die auch ich nicht alle unterstütze.
So geben mir die Punkte 4,6,13 .
Der Punkt 6 ist Teil der vertraglichen Vereinbarungen und hat in diesem Regelwerk nichts verloren.
Ich brauche kein Regelwerk, für Regeln die durch andere Regelwerke abgedeckt sind zu erstellen. Also sollte man alles heraus streichen das nicht hier hinein gehört.
Der Punkt 4. befremdet mich insofern, das Kosmetikas nicht zu den Dingen die ein Fotograf haben muss, dies gehört ins Aufgabenfeld des Visagisten; sofern vorhanden. Ansonsten genügt etwas Teintpuder und ein Puderpinsel oder Puderquaste , um Glanzlichter zu verhindern. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, beim Kauf solcher Utensilien sollte man sich von einem Visagisten beraten lassen, allergische Reaktionen können ein solches Shooting schnell zum Höllentrip machen.
Ein Ladyshaver hat nichts auf dem Set verloren, den vor dem Shooting ist zu spät für eine etwaige Haarentfernung .
Zudem wer hat eine Frau schon ohne Utensilien des täglichen Bedarfs aus dem Haus gehen sehen? Also fällt auch ein grosser Teil dieses 4.Punktes schon mal weg. Bademantel, kann man machen, doch auch hier gibt es unterschiedliche Lösungsansätze.
Grundsätzlich gilt mehr Regeln machen ein Regelwerk nicht besser man könnte einige davon streichen.


So genau wollte ich auf das Fotografenhandwerk garnicht eingehen, nur weil einiges gesagt dementiert wurde, entstanden die folgenden Beiträge.

Wie schon gesagt, enthält das Regelwerk Fehler und für andere Regeln gibt es von offizieller Stelle schon Regeln.
Also ist damit der ganze Beitrag unnütz und fehlerbehaftet. Damit will ich keinem auf die Füße treten, doch ich habe noch nie für ein Shooting ein Regelwek gebraucht selten einen Vertrag (TFP). Auch wenn ich Akt fotografiere werden diese Fotos niemals mit 0190.. Nummer veröffentlicht und "Ruf mich an" oder so ein Scheiß, mit oder ohne Vertrag. Wenn man sich anständig und ehrlich gegenüber seiner Mitmenschen verhält, braucht man sowas sowieso nicht.

Für die bösen Buben nutzt dieses ganze Regelwerk auch nichts, denn die halten sich sowieso nicht dran, auch mit Vertrag nicht.

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BeitragDatum: 31.10.2009 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Spiderwitch hat Folgendes geschrieben:

Für die bösen Buben nutzt dieses ganze Regelwerk auch nichts, denn die halten sich sowieso nicht dran, auch mit Vertrag nicht.

Den seriösen hilft es, und das ist weit wichtiger. Wenn ich keinen Vertrag habe, darf ich die Bilder auch nicht veröffentlichen, auch nicht zur Eigenwerbung. TFP oder TFCD ohne Vertrag, ist ein etwas unsicheres Unterfangen.

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BeitragDatum: 31.10.2009 21:43    Titel: Vertrag Antworten mit Zitat

KEIN Klick ohne Vertrag. Auch bei TFP.
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Spiderwitch





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BeitragDatum: 01.11.2009 00:50    Titel: Vertrag.... Antworten mit Zitat

Tounge auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!
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BeitragDatum: 01.11.2009 01:07    Titel: Mündlicher Vertrag... Antworten mit Zitat

... klar gilt dieser - die Rechtsanwälte leben davon. Verlangen für ne telefonische Auskunft schon ein Heidengeld.
Mündlicher Vertrag - er ist kaum beweisbar!
Man unterliegt im Rechtsstreit!
Also: kein Klick ohne unterschriebenem Genehmigungszettel.

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BeitragDatum: 01.11.2009 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der schriftliche Vertrag?

Die Nutzungsrechte sind aus meiner Sicht der kleinste Teil im Release
oder Model-Vertrag, wenn es nicht kommerzielle Shootings sind, also
alles was unter Hobby-, Test-, Übungs-, Happeningarbeiten geht.
Also shooting ohne Auftrag oder keinem Willen, die entstehende Serie
oder Einzelbilder zu vermarkten.

Es regelt rechtsverbindlich:
Von allen Beteiligten Alter (Achtung je nach Land Ausweis-
kontrolle nötig), Wohn- oder Geschäfts-Adressen sowie ev.
deren "Steuernummer" etc. wenn nötig, Telefonnummern,
E-Mail, (Kontaktadressen), Versicherungen wie zB. Unfall
im Studio,

Treffpunkt, Zeitpunkt, Anreiseart, Abreiseart, Abholservice von
Bahnstation etc.

Nötige Ausrüstung wie: "Textilien", Accessoirs, Schmuck, "Visa", etc.
wenn das Model reist, Blitze, Porties, Reflektoren, Diffusoren, etc.
wenn der Fotograf reist. Tranksame und Essen oder Snacks

Locationsbeschrieb, Arbeitsbereich, Ablaufbeschrieb, Zeitplan.

ev. weitere Verträge wie Locationsvertrag etc.

In den obigen Bereichen entstehen offenbar so viele Miss-
verständnisse, dass sich heute eine klare und jederzeit nach-
vollziehbare Regelung aufdrängt.

Aber auch: Spesenregelung, Honorar, Prämien, Gewinnbeteiligung

Dann noch die Bildrechte wie Publikationsrechte für:
wie Eigenwerbung, Homepages, Onlinesedcards, Books,
Wettbewerbe, Bewerbunsgbilder zB Misswahen,

aber auch: Bearbeitungsrechte und -verbote, Belegexemplare
ohne Publikationsrechte, Menge der Bilder, ev. Bearbeitungsarten

sowie Dauer dieser Rechte - und Pflichten. Termine.

Während die ersten Punkte jederzeit nachvollziehbar sind -
und nach dem shooting, bis auf Adresse und Telefonnummer
meist nicht mehr von grossem Interesse, weil Geschichte,

bleiben die Rechte meist zeitlich unbeschränkt.

Sind die Probleme dass ein Model dem Patenonkel zum
Geburtstag ein schönes Bild schenkt kaum vorhanden.
Es weiss es schlicht niemand, ist nahezu nicht kommerziell.

Heikler wird es, wenn ein Model zB plötzlich eine Misswahl gewinnt
und in Medien mit Bildchen sich vorstellen darf. Ist das Model
Miss Apfelsaft geworden, werden die Medien kaum Geld in
die Finger nehmen, wird das Model Miss "Land" gehen plötzlich
grosse Gagen über den Ladentisch.
Auch bei einem Fotografen/in, der/die plötzlich einen künstlerischen
Förderbeitrag von einer Kommune erhält kommen ähnliche
Schwierigkeiten.

Was man mit einem Model vor 12 Monaten mündlich abgesprochen
hat weiss niemand mehr. Viele junge Menschen kennen die Fallstricke
der Verträge nicht. Ich habe ein Bild, ich kann es auch weitergeben
halten viele für rechtens. -und kann es auch weiterbearbeiten .....

Natürlich kann man alles später auch vertraglich regeln. Das ist im-
mer massiv einfacher, wenn etwas schriftlches vorliegt.

Darum ein guter, kurzer Vertrag, die 6 oder 8 Seiten gewisser
Hobbyfotografen sind dann eher "erstaunlich," der die Rahmendaten
festhält, den im Ablauf des shootings brauchbaren Teil des Vertrages,
sowie die Nutzungsrechte, die zumeist dem Vertrauen der beiden
Vertragsparteien unterliegen und kaum kontrolliert werden können -
und wenn dann nur durch Zufall. (Und so unerlässlich sind, aber
wegen fast unmöglicher Kontrolle weniger wichtig)

Heiner

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Fotografieren ist lebenslanges lernen
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