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BeitragDatum: 16.05.2010 20:57    Titel: Wie würdet ihr Euch verhalten ? Antworten mit Zitat

Wie würdet ihr Euch verhalten ?

Vorgeschichte:
Während eines Fotocamps in Spanien im Oktober 2009, wurde ich vom Veranstalter (ein deutscher Fotograf der in Spanien lebt) gebeten hier und da ein paar Making-Off Aufnahmen, während wir mit einer kleinen Gruppe an den Klippen shooten, mit seiner Videokamera (älteres Modell) zu machen (Die Fotomodelle waren damit einverstanden)
Als ich die Kamera bekam ging sie noch, als ich sie wieder zurück gab ging sie nicht mehr.
Wie bzw. was da auch immer los war das Ding wollte net mehr.
Also ein Fall für meine Haftpflichtversicherung!
Kein Problem, das dachte ich jedenfalls.

Es kam der Tag der Abreise.
Ich wollte die Kamera gleich mit nach Deutschland nehmen, um sie dann falls erforderlich, direkt meiner Versicherung zu geben. Da ich aus eigener Erfahrung (eigene Kamera war defekt) weiß dass die Versicherungen zu gern das entsprechende Objekt anfordern.
Der Eigentümer der Kamera gab mir diese jedoch nicht mit, da er diese erst in Spanien zu einer „Vertragswerkstatt“ geben wollte. OK seine Entscheidung.
Zurück in Deutschland meldete ich dies vorab schon mal meiner Versicherung, die mir auch die Regulierung insoweit zusagte.

Etwas später bekam ich dann aus Spanien einen Kostenvoranschlag via Email (pdf anhang) vom Eigentümer der Kamera. Diesen Kostenvoranschlag reichte ich dann auch noch bei meiner Versicherung ein, welcher jedoch nicht von der Versicherung akzeptiert wurde.
Die Versicherung forderte mich auf die Videokamera einzuschicken. Das Teilte ich dem Besitzer mit. Seine Antwort: Ich geb doch nicht meine Kamera aus den Händen dann hab ich ja gar nix mehr in der Hand. Zahl mir einfach 500,-€ und wir vergessen das alles (Anmerkung: In Ebay gibt’s dieses Kameramodell bereits für 200,- €)
Ich teilte dem Besitzer mit, dass ich mich nicht darauf einlasse, und forderte ihn nochmals auf mir die Kamera zu senden, damit ich den Schaden regulieren kann. Darauf kam erst mal keine Antwort mehr und dann nur noch ein paar „sehr nette“ Emails aber keine dienliche Antwort.

Jetzt nach einem knappen halben Jahr, wird seitens von dem Eigentümer der Videokamera nebst seiner Lebensgefährtin (Model) gehetzt was das Zeug hält. Entsprechende Hetztreads in div. Fotoforen wurden gestartet, „nette“ Bildkommentare verfasst usw. usw. usw.


So langsam bin ich nun mit meiner Weisheit am Ende, und bin es auch Leid was der so losläßt

PS.: Eine ordentliche Postanschrift in Spanien habe ich bis heute vom Eigentümer der Videokamera auch nicht erhalten, sonst hätte ich schon längst genau das gleiche Model in Ebay oder sonst wo gekauft und das Ding zu ihm nach Spanien via Einschreiben verfrachtet!!!
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Polarlicht

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BeitragDatum: 16.05.2010 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine blöde Geschichte:
Ich kann nur zur Situation der Versicherung was sagen:

Wenn der interne Schadenexperte wegen dem gemeldeten
Schaden misstrauisch wird, wird oft ein externer angefragt.
Dieser wird in der Mehrzahl der Fälle das Objekt der Begierde
ansehen wollen.
Kommt dieses Teil nicht, wird abgelehnt. Zudem muss der Schaden
sehr zeitgleich angemeldet und eingesandt werden, sonst wird allenfalls
auch abgelehnt.

Wie Du diesen "Streit" beenden kannst weiss ich nicht. Wird
wohl blöd, wenn der Eigentümer nicht bereit ist, da mitzuarbeiten.

Heiner

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BeitragDatum: 16.05.2010 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

phuu - ist echt schwierig.
Tatsache ist aber, dass der Eigentümer sich Dir gegenüber aggressiv verhält und Deinem Ruf ungerechtfertigterweise schadet.

Falls das nun Ausmaße annimmt, die Du nicht mehr kontrollieren kannst, wäre eine Klage wegen Rufschädigung zu erwägen. Zumindest würde ich einen entsprechenden Beratungstermin über meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Dass die Versicherung das Gerät sehen will ist imho aber etwas eigen. Ich hatte bei meiner Fotoversicherung schon den einen oder anderen Schadensfall und da hat immer ein KV bzw. die Rechnung der Fachwerkstätte ausgereicht - und das ist dieselbe Situation: Versicherung D, versicherter Gegenstand im nicht-deutschen EU-Ausland (hier Ö).

lg,
Andreas.

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