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Dogtanian

Anmeldedatum: 10.05.2005 Beiträge: 666 Bilder: 9 Kommentare: 1
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Datum: 05.01.2006 23:44 Titel: Modell unter 18.... |
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Hi - ich habe eine Frage:
Ich wurde von einem Modell angesprochen die unter 18 ist (16 glaube ich) - Die will keine Aktfotos - sondern portrait und dessous. Ich habe gesagt, dass das kein Problem ist allerdings sollte sie eine Einverständniserklärung ihrer Eltern mitbringen. Sie hat darauf geantwortet: 'was den vertrag/die einwilligung angeht- eigentlich hab ich die bisher immer selber unterschrieben?! ist doch mein körper der fotografiert wird *lacht*'
Geht das? Oder wäre das rechtswidrig - obwohl sie keine Aktfotos will, bin ich nicht sicher.
Danke
Chris |
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melamin

Anmeldedatum: 30.07.2005 Beiträge: 43 Bilder: 0 Kommentare: 0
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Datum: 06.01.2006 00:06 Titel: |
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| Zitat: | b) Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Zwischen 7 und 18 Jahren gilt der Minderjährige als beschränkt geschäftsfähig. Er benötigt die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters für jede Willenserklärung, die ihm nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil bringt (§ 107 BGB).
So kann er beispielsweise ohne Zustimmung seiner Eltern Eigentum erwerben. Gleichzeitig kann er sich aber nicht ohne deren Einwilligung verpflichten, den Kaufpreis zu bezahlen.
Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag, ohne die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters dafür zu besitzen, so ist dieser Vertrag so lange unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter diesen genehmigt. Man spricht von "schwebender Unwirksamkeit" (§ 108 Abs. 1 BGB).
Bekannt ist ferner der sog. "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB). Danach sind Geschäfte sofort und ohne Genehmigung wirksam, wenn der Minderjährige sich zu einer Leistung verpflichtet, die er selbst mit eigenen Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck überlassen worden sind. Das bedeutet, dass er sein Taschengeld und Geldgeschenke zur freien Verfügung und ohne Beschränkung verwenden und damit Verträge schließen kann. |
http://www.mehrwertdiensteundrecht.de/mehrwertdienste_minderjaehrigkeit.html |
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fred-art

Geschlecht:  Alter: 49 Anmeldedatum: 04.12.2004 Beiträge: 941 Bilder: 16 Kommentare: 13
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Datum: 06.01.2006 08:34 Titel: |
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Hi Chris,
also ich hab bisher immer, auch wenn es sich nur um Portrait-Aufnahmen gehandelt hat, die Eltern mit ins Boot, d.h. zum Vorgespräch eingeladen.
Solange keiner sich beschwert, ist das eine Sache. Aber wenn es vor den Kadi geht, hast Du denkbar schlechte Karten.
Einem Bekannten von mir hatten die Eltern damals sogar versucht, Verführung Minderjähriger anzuhängen (da ging es allerdings um Teilaktfotos).
Ich würde da lieber auf Nummer Sicher gehen ... und ... schließlich trägst Du so auch zur Kommunikation zwischen den Generationen bei  _________________ Kunst ist die Möglichkeit Gefühle zu transportieren.
Zumindest für mich. |
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testodrom
Anmeldedatum: 18.05.2004 Beiträge: 4346 Bilder: 0 Kommentare: 2
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Datum: 06.01.2006 09:33 Titel: |
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Es gibt aber auch sowas wie eine persönliche Freiheit! Und warum soll das Model bei Ihren Eltern betteln, wenn es ihrem Freund ein paar schöne Bilder macht!?
In diesem Moment zählt der Wille! Und ob das nun ein Fotograf professionell macht oder die beste Freundin mit ihrer Handycam, macht da keinen besonderen Unterschied!
Wichtig ist nur, dass kein Geschäftsvertrag im Sinne der Nutzung durch den Fotografen zu stande kommt!
Wenn Du als Fotograf diese Bilder (wie auch immer) verwenden möchtest, dann würde ich auf jeden Fall das Einverständniss einholen.
Bei der Aktfotografie ist es was anderes! Da gilt dann noch das Jugendschutzgesetzt. Aber nicht bei Dessous und der gleichen.
Das mit dem verklagen ist ja nun völliger Quatsch! Weswegen denn auch??
testi... |
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melamin

Anmeldedatum: 30.07.2005 Beiträge: 43 Bilder: 0 Kommentare: 0
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Datum: 06.01.2006 14:12 Titel: |
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mensch dogtanian,
wenn ich auf deine homepage gehe und mir die
vielen guten fotos ansehe, frage ich mich
echt, warum du es riskieren willst, gegen das
gesetz zu verstoßen.
bei minderjährigen und verträgen bewegst du
dich immer auf dünnem eis. da ist es egal, wer
die nutzungsrechte hat und wie nackt sie ist,
hier geht es nämlich nicht um jegendschutz,
sondern um abgeschlossene verträge, die
nicht gültig sind. steht im gesetzestext, den ich
gepostet habe.
sag ihr, dass du die einverständnis-
erklärung der eltern brauchst! und wenn du die
nicht bekommst, dann hat sie - nicht du,
wenn ich mir deine fotos anschaue - pech gehabt!
sei nicht so naiv und bring dich nicht unnötig in gefahr.
das ist mein rat. es lohnt sich einfach nicht.
// das könnte noch ein guter thread werden. bin gespannt,
was dadei rauskommt. das mit der persönlichen freiheit
finde ich interessant, klär mal auf, testi, ist das irgendwo
gesetzlich verankert?
zudem wäre meiner meinung nach der fotograph mit
folgendem szenario auf der sicheren seite: minderjähriger
will fotos haben. fotograph gibt eine einverständniserklärung
mit, die der minderjährige zuhause unterschreiben lassen soll.
minderjähriger fälsch ohne wissen des fotographen die unterschrift.
fotograph macht fotos. eltern machen ärger. den fotographen
trifft keine schuld, er wusste nichts von der fälschung.
wenn ich jetzt zu weit gegangen bin, bitte keine diskussion,
sondern pn, dann lösche ich das.  |
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TomRohwer

Geschlecht: 
Anmeldedatum: 08.04.2003 Beiträge: 283 Bilder: 7 Kommentare: 0
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Datum: 07.01.2006 01:12 Titel: Re: Modell unter 18.... |
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| Dogtanian hat Folgendes geschrieben: |
Geht das? Oder wäre das rechtswidrig - obwohl sie keine Aktfotos will, bin ich nicht sicher. |
Es wäre auch dann nicht rechtswidrig, wenn sie Aktfotos haben wollen würde...
Um es mal etwas auseinanderzusortieren und zu strukturieren:
1. Weder bei Jugendlichen (über 14) noch bei Kindern (unter 14) ist das Anfertigen von Aktfotos in irgendeiner Weise illegal. Und so ist auch das berühmt-berüchtigte "nackte Baby auf Eisbärenfell" auch heute noch problemlos zu machen...
2. Verboten (d.h.: strafbar) ist das Herstellen von "pornographischen Darstellungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern" zum Gegenstand haben. (Das ist die Definition für "Kinderpornographie".)
Also: erstens müssen sexuelle Handlungen mit Kindern dargestellt werden und zweitens muß die Art und Weise der Darstellung pornographisch sein.
3. Kinder und Jugendliche dürfen "modeln". Wenn sie das im Rahmen einer gewerblichen Produktion für Geld machen, braucht das bei Kindern unter bestimmten Umständen die Zustimmung des Jugendamtes, weil das dann "Kinderarbeit" ist. Betrifft uns hier aber eigentlich nicht.
4. Kinder und Jugendliche sollten zum Modeln für Fotos die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben. Jedenfalls dann, wenn ein fremder Erwachsener die Fotos macht. Zwingend erforderlich ist das aber auch nicht, erst wenn die Eltern ausdrücklich ihrem Kind den Umgang mit dem Fotografen verbieten, wird das haarig, wenn er es dann trotzdem macht.
5. Zum "zur Schau stellen" (Veröffentlichen u.ä.) der Fotos von Minderjährigen braucht es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ein Minderjähriger kann nicht rechtlich wirksam die Zustimmung zu etwas so "schwerwiegendem" geben, da müssen die Erziehungsberechtigten "ja" sagen.
6. Bei Jugendlichen, jedenfalls solchen über 16, sollte man außerdem auch die Zustimmung des Jugendlichen selber haben - da wird es nämlich grenzwertig, ob die Erziehungsberechtigten den Jugendlichen noch einfach so "verpflichten" können, sein Recht am eigenen Bild aufzugeben.
7. Wenn ein fremder Erwachsener Fotos, zumal solche in Dessous, von einer 16jährigen macht, sollten das die Erziehungsberechtigten vorher wissen und dem zugestimmt haben. Egal ob mit oder ohne Veröffentlichungsrecht - haben sie nicht zugestimmt, könnte es hinterher Stress geben, wenn die Erziehungsberechtigten von "Belästigung", "Verführungsversuchen" oder ähnlichem mehr sprechen.
Der Stress wird sich zwar in Grenzen halten, denn sogar sexuelle Kontakte zu über 16jährigen sind nicht strafbar, das kann der/die 16jährige allein entscheiden. Trotzdem - wenn die Erziehungsberechtigten vorher "ja" gesagt haben, sinkt das Risiko, das es hinterher Ärger gibt. |
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TomRohwer

Geschlecht: 
Anmeldedatum: 08.04.2003 Beiträge: 283 Bilder: 7 Kommentare: 0
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Datum: 07.01.2006 01:13 Titel: |
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| testodrom hat Folgendes geschrieben: |
Bei der Aktfotografie ist es was anderes! Da gilt dann noch das Jugendschutzgesetzt. |
Das Jugendschutzgesetz verbietet es nicht, mit Minderjährigen Aktfotos zu machen... |
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La_Perla

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 91 Bilder: 0 Kommentare: 0
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Datum: 07.01.2006 02:09 Titel: |
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also ich kann da aus meiner eigenen erfahrung sprechen....
auch ich habe mit 16(sogar 15) schon meine shootings gehabt..eins davon auch erotik...
meine eltern wurden dabei hinzugezogen um unterschriften zu leisten aber ich fand das werder problematisch noch peinlich oder irgendwie unselbstständig..
für mich wars normal und verständlich das ich ihre unterschrift brauche...
so hätte es nie irgendwelche unglücklichen umstände geben können.... _________________ Das Gegenteil von Mut in unserer Gesellschaft ist nicht Feigheit sondern Anpassung!!! |
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Dogtanian

Anmeldedatum: 10.05.2005 Beiträge: 666 Bilder: 9 Kommentare: 1
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Datum: 07.01.2006 11:57 Titel: |
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@alle - danke für die Infos!
@Melamin - danke! | Zitat: | | ...wenn ich auf deine homepage gehe und mir die vielen guten fotos ansehe... | Das tut gut:-)
Es kann sein, dass ich mich ungeschickt ausgedruckt hatte (liegt daran, das Englisch und nicht deutsch meine Muttersprache ist) - ich habe nicht das Gefühl gehabt, dass das Mädchen etwas heimliches tun wollte oder was illegales... Ich wollte nur sicher sein...
Von dem, was ihr alle geschrieben habt, bin ich mir jetzt sicher, das ich ohne die Zustimmung der Eltern nichts machen werde... Ich glaube nicht, das das ein Problem sein sollte.
@La Perla - Hmmm interessant, dass du mit15/16 erotic Shootings gemacht hast - ich persönlich hätte wenig Lust eine Frau unter 18 so zu fotografieren - vielleicht liegt es daran, dass meine jüngste Schwester noch 17 ist....
Chris |
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La_Perla

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 91 Bilder: 0 Kommentare: 0
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Datum: 07.01.2006 19:13 Titel: |
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| Zitat: | @La Perla - Hmmm interessant, dass du mit15/16 erotic Shootings gemacht hast - ich persönlich hätte wenig Lust eine Frau unter 18 so zu fotografieren - vielleicht liegt es daran, dass meine jüngste Schwester noch 17 ist....
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jedem das seine...
ich habe auch nur eines gemacht...weil ich hauptsächlich andere richtungen einschlage...
das ist eine ähnliche diskussion wie die, dass nur frauen ab 30 eine "richtige,starke, eigene" ausstrahlung haben...
ich find die diskussion auch sinnlos weil das ja jeder anders empfindet..
mir hat die session damals viel spaß gemacht und die ergebnisse waren toll....ich denke mal das ist das was zählt ;) _________________ Das Gegenteil von Mut in unserer Gesellschaft ist nicht Feigheit sondern Anpassung!!! |
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TimB

Anmeldedatum: 09.01.2006 Beiträge: 96 Bilder: 0 Kommentare: 0
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Datum: 26.01.2006 22:31 Titel: |
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| testodrom hat Folgendes geschrieben: |
Bei der Aktfotografie ist es was anderes! Da gilt dann noch das Jugendschutzgesetzt. Aber nicht bei Dessous und der gleichen.
testi... |
Vor wenigen Jahren hat ein Bilderportal für Furore gesorgt. Vorgeblich eine Modelkartei, dargestellt überwiegend junge Mädchen und Frauen in Dessous und Bademoden, keinerlei Nacktbilder, Topless, gar nichts. Der/die Photograph/en hatten ganz offensichtlich keine Referenz als Modephotographen. Durch eine Initiative Einzelner über Mediendruck wurde die StA dazu bewegt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Site ist aus dem Netz.
Es gibt in der Gesellschaft Menschen unterschiedlicher Toleranz und Auffassung. Bis zu einem bestimmten Punkt - siehe Pornographiediskussion - sollte man sich diesen bestimmt nicht beugen. Ob aber ein Shooting mit einer Minderjährigen ohne Genehmigung der Eltern zum Widerstand gegen gesellschaftliche Fehlmoral gehört?
Was machst Du, wenn hinter der Email nicht eine leichtsinnige Jugendliche steckt, sondern eine ambitionierte, frauenbewegte Mutter die selber auf Jagd geht? Solche Menschen interessiert nicht unbedingt, wie rechtschaffend Du wirklich bist und dass Du niemals ein Model anfassen oder über seinen Willen hinaus photographieren würdest, sondern lediglich ihre eigene Auffassung von unserem Genre.
Und egal was dabei unter dem Strich herauskommt, wenn es schief geht, gewiss "erstmal" nichts angenehmes. Ist das ein Shooting wert? Habt Ihr wirklich Lust darauf, dass wir eines Tages bei "Akte 06" mit dem tragikschweren Gesicht dieses komischen Herren vorgeführt werden als Schmuddelknipser die selbst auf Anfragen von Minderjährigen eingehen, die deutlich zeigen, dass das elterliche Einverständnis umgangen werden soll?
TimB. |
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castingclubDD

Geschlecht:  Alter: 53 Anmeldedatum: 02.05.2010 Beiträge: 2 Bilder: 3 Kommentare: 0
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Datum: 02.05.2010 20:46 Titel: Akt unter 18 |
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| TomRohwer hat Folgendes geschrieben: | | testodrom hat Folgendes geschrieben: |
Bei der Aktfotografie ist es was anderes! Da gilt dann noch das Jugendschutzgesetzt. |
Das Jugendschutzgesetz verbietet es nicht, mit Minderjährigen Aktfotos zu machen... |
Endlich hat einer mal was Richtiges gesagt! Seit Jahren biete ich jedem Möchtegern-Moralisten 10.000 Euro in bar, wenn er mir ein Gesetz zeigt, das Aktfotos (KEINE Pornos!) von Models unter 18 verbietet. Offensichtlich will keiner mein Geld haben...
Also noch mal zum Mitschreiben: Sofern keine Vermarktung oder Veröffentlichung beabsichtigt ist, stellt Aktfotografie Minderjähriger keine illegale Handlung irgendwelcher Art dar. |
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Polarlicht

Anmeldedatum: 02.09.2005 Beiträge: 1554 Bilder: 19 Kommentare: 14
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Datum: 02.05.2010 21:50 Titel: |
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Hallo castingclub DD
willkommen hier auf akt.de.
Der Einstand ist aus meiner Sicht etwas grenzwertig.
Es ist juristisch vermutlich in D richtig, dass man Mädchen unter 16
nackt fotografieren darf.
In der Schweiz ist es liberaler. Da dürfen Mädchen über 16
Jahren sogar der Prostitution nachgehen.
Ich glaube, es ist ab und an mehr ein Bereich des Respektes
vor so jungem Leben eben nicht zu fragen ob akt Aufnahmen
möglich sind. In diesem Alter wissen diese jungen Menschen noch
gar nicht, was abgeht, wenn man sich akt ablichten lässt.
Dabei geht es nicht um Moral von uns - sondern die Moral
von Arbeitsgebern, Ausbildnern und dergleichen.
Aus meiner Sicht haben die meisten Foren, die akt Fotos
zulassen, ein Beschränkung von 18 Jahren bei den Models.
Dies gilt, oder zumindest galt, auch hier.
Heiner _________________ Fotografieren ist lebenslanges lernen |
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castingclubDD

Geschlecht:  Alter: 53 Anmeldedatum: 02.05.2010 Beiträge: 2 Bilder: 3 Kommentare: 0
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Datum: 02.05.2010 23:36 Titel: |
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Hallo,
mir war allein die juristische Klarstellung wichtig. Gerade auf diesem sensiblen Gebiet "Akt unter 18" sind die unglaublichsten Gerüchte, Teil- und Unwahrheiten, Legenden und schlichter Blödsinn in Umlauf, sämtlich gespeist aus diffusem Nicht- oder Halbwissen. Auch die permanente Vermischung und Verwechslung von Akt und Porno sowie von Kind und Jugendlichen ist vom gleichen Übel.
Es muss doch erlaubt sein, die korrekte Rechtslage darzustellen, ohne sofort in die Nähe von Pädokriminellen gerückt zu werden.
Oder?
Andi |
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Arabica50

Geschlecht:  Alter: 61 Anmeldedatum: 14.05.2010 Beiträge: 2 Bilder: 0 Kommentare: 0
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Datum: 14.05.2010 19:32 Titel: |
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Also ich persönlich wollte damals auch mit 16 ein paar Bilder für meinen Freund machen. Hab damals keinen Fotograf gefunden, der das mitgemacht hat denn meine Eltern waren dagegen.
Fand das damals übertrieben aber heute, wo ich weiß, wie es einigen Fotografen schon ergangen ist und welche Schwierigkeiten sie teilweise mit den Eltern bekommen haben, wäre ich auch eher vorsichtig.
Schönen Abend noch. |
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